Sportdispens
Viele Sporttalente besuchen keine spezielle Sportschule, sondern absolvieren die Volksschule in ihrer Wohngemeinde. Je nach Umfang des Trainings kann es dabei zu Belastungen der Schülerinnen und Schüler kommen, die eine Stundenplanerleichterung nötig machen: Deshalb können Sporttalente mit einem Gesuch die zeitweise Dispensation vom Unterricht beantragen.
Wer gilt als Sporttalent?
Bei der Definition eines Sporttalents orientiert sich der Kanton Zürich an den nationalen Anforderungen von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport. Wer eine «Swiss Olympic Talent Card» besitzt, wird als Sporttalent anerkannt. Eine Stundenplanerleichterung ist angebracht ab einem Umfang von rund 10 Trainingsstunden von Montag bis Freitag, beziehungsweise 15 Trainingsstunden pro Woche (inkl. Wochenende).
Weitergehende Informationen vom Volksschulamtes
Weitergehende Informationen zur Dispensation von Sport- oder Musiktalenten