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Gesundheitsprävention

Zahmedizinische Vorsorge

Die Schulzahnmedizin leistet einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsförderung, die Prävention von Zahnerkrankungen und die gesundheitliche Chancengleichheit der Kinder. Die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu behandeln. In Aesch ist das System der Einzeluntersuchungen übernommen worden. Mit einem Gutschein (Versand durch die Schule) können die jährlichen Untersuche bei einem Zahnarzt eigener Wahl durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Zahnarztpraxis direkt mit der Schule abgerechnet.

 

Prophylaxe-Unterricht Schulzahnpflege

Der Prophylaxeunterricht findet mit unserer ausgebildeten Schulzahnpflege-Instruktorin regelmässig in der Klasse statt, dabei werden die Kinder in die Zahngesundheit einführt. Der Unterricht orientiert sich an den Anforderungen des aktuellen zahnmedizinischen Wissens und dem im Lehrplan 21 verankerten Prophylaxeunterricht.

Im Kindergarten wird der Unterricht ohne Fluor und ab der 1. Primarstufe werden die Zahnputzübungen unter freiwilliger Fluoridanwendung durchgeführt. Sollten Sie auch in der Primarstufe keine Fluoranwendung für Ihr Kind wollen, melden Sie es an die Schulverwaltung.

Weiterführende Informationen zur Zahngesundheit finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.

 

Schulärztliche Untersuchungen

Schulärztinnen und Schulärzte unterstützen die Gemeinden, Schulen und Trägerschaften in den Präventionsmassnahmen, der Gesundheitsförderung, dem Impfwesen, der Gesundheitsberatung und -erziehung. Im Auftrag der Schulgemeinden führen Ärztinnen und Ärtze schulärztliche Untersuchungen durch. Im Kanton Zürich sind drei Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben: Kindergarten, 5. Primarklasse und 2. Sekundarklasse. Die Screening-Untersuchungen dienen der Gesundheitsvorsorge und sollen Seh- oder Hörbehinderungen oder Haltungsschäden aufdecken. Zudem wird eine Impfempfehlung abgegeben. Als Eltern kann gewählt werden, ob die Untersuchung bei der bezeichneten Schulärztin/Schularzt oder bei der eigenen Kinder-/Hausärztin bzw. Kinder-/Hausarzt durchgeführt werden soll. Die nötige Information erhalten die Eltern zu gegebenem Zeitpunkt von der Schule.