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Gesundheitsprävention

Zahmedizinische Vorsorge

Die Schulzahnmedizin leistet einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsförderung, die Prävention von Zahnerkrankungen und die gesundheitliche Chancengleichheit der Kinder. Die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu behandeln. In Aesch ist das System der Einzeluntersuchungen übernommen worden. Mit einem Gutschein (Versand durch die Schule) können die jährlichen Untersuche bei einem Zahnarzt eigener Wahl durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Schule übernommen. 

 

Prophylaxe-Unterricht Schulzahnpflege

Zudem findet regelmässig der Prophylaxeunterricht in der Klasse statt, welcher die Kinder in die Zahngesundheit und -prophylaxe einführt. Dieser orientiert sich an den Anforderungen des aktuellen zahnmedizinischen Wissens und dem im Lehrplan 21 verankerten Prophylaxeunterricht.

 

Schulärztliche Untersuchungen

Schulärztinnen und Schulärzte unterstützen die Gemeinden, Schulen und Trägerschaften in den Präventionsmassnahmen, der Gesundheitsförderung, dem Impfwesen, der Gesundheitsberatung und -erziehung. Im Auftrag der Schulgemeinden führen Ärztinnen und Ärtze schulärztliche Untersuchungen durch. Im Kanton Zürich sind drei Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben; Kindergarten, 5. Primarklasse und 2. Sekundarklasse. Die Screening-Untersuchungen dienen der Gesundheitsvorsorge und sollen Seh- oder Hörbehinderungen oder Haltungsschäden aufdecken. Zudem wird eine Impfempfehlung abgegeben. Als Eltern kann gewählt werden ob die Untersuchung bei der bezeichneten Schulärztin/Schularzt oder bei der eigenen Kinder-/Hausärztin bzw. Kinder-/Hausarzt durchgeführt werden soll. Die nötige Information erhalten die Eltern zu gegebenem Zeitpunkt durch die Schule.